Schenkung, Testament und
Testamentsvollstreckung
Für Schenkende, Erblasser und Erben:
Verständliche Antworten zu Schenkung, Testament, Erbschaftsteuer und Testamentsvollstreckung.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, was für Sie zutrifft.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-KaufmannDiplom-Kaufmann
Ulm
Karlsruhe
LeipzigBerlin
per Telefon
auf Augenhöhe
Für wen?
Wenn Sie Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen möchten, ohne Ihre eigene Absicherung und die steuerlichen Folgen aus dem Blick zu verlieren.
Wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge durch Testament oder Erbvertrag regeln und Ihre persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Vorstellungen absichern möchten.
Wenn Sie als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Begünstigter Vermögen erhalten oder von einer Testamentsvollstreckung betroffen sind.
Leistungen
Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung und Überlassung.
Letztwillige Verfügungen, passend zu Familie und Vermögen.
Steuerliche Folgen von Anfang an mitdenken.
Übernahme und Durchführung der Testamentsvollstreckung.
Übertragung zu Lebzeiten
Beratung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge, insbesondere durch Schenkung und Überlassung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und sonstigem Vermögen.
- Schenkung und Überlassung
- Nießbrauch, Wohnrecht, Versorgungsleistungen
- Rückforderungsrechte
Testament und Erbvertrag
Beratung und Gestaltung letztwilliger Verfügungen unter Berücksichtigung Ihrer familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse.
- Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag
- Erbfolge, Vermächtnisse und Auflagen
- Anordnung der Testamentsvollstreckung
Euro Vermögen wurden 2025 durch Erbschaften und Schenkungen übertragen, soweit die Finanzämter sie erfasst haben. Das sind 23,1 Prozent mehr als im Vorjahr.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 306 vom 26.08.2026
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Berücksichtigung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen bei der Nachfolgeplanung, bei komplexen Sachverhalten in Abstimmung mit Steuerberatern.
- Freibeträge
- Bewertungsfragen
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Testamentsvollstreckung
Übernahme und Durchführung von Testamentsvollstreckungen bis zur geordneten Übertragung des Nachlassvermögens auf die Berechtigten.
- Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
- Nachlassverzeichnis
- Erfüllung testamentarischer Anordnungen
Ob Sie schenken, ein Testament errichten oder als Erbe Fragen haben: Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, was in Ihrer Familie zu bedenken ist.
Das Gespräch findet nach Terminvereinbarung an einem der sechs Standorte statt oder per Telefon und Video.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
Was macht ein eigenhändiges Testament wirksam?
Handschrift, Unterschrift, Anlagen und Verwahrung: welche Formfehler ein Testament unwirksam machen und wann das notarielle Testament hilft.
Wann ist eine Schenkung wegen Geschäftsunfähigkeit unwirksam?
Wie lassen sich die Freibeträge alle zehn Jahre nutzen?
Steuerklassen, persönliche Freibeträge und die Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG, mit der Berechnung der Frist nach dem Bundesfinanzhof.
Was macht ein Testamentsvollstrecker?
Annahme des Amts, Nachlassverzeichnis, Verwaltung und Auseinandersetzung: wie die Testamentsvollstreckung abläuft und wo ihre Grenzen liegen.
Was bindet beim Berliner Testament?
Ablauf, Kosten, Fragen
Ihr Weg in vier Schritten
So gehen Sie vor, vom ersten Gespräch bis zur fertigen Regelung.
Den Sachverhalt ausführlich besprechen, kostenfrei.
Familie, Vermögen und Ziele ordnen.
Die passenden Regelungen entwerfen.
Auf Wunsch bis zur Testamentsvollstreckung begleitet.
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich nach einer
zuvor vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.Die Anwaltsgebühren
bemessen sich
nach einer zuvor
vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann- GesprächDas Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- AngebotIst der Sachverhalt vollständig bekannt, folgt ein schriftliches Angebot über die Anwaltsgebühren.
- AuftragDie Arbeit beginnt erst, wenn Sie den Auftrag erteilen.
Gesondert: die Kosten von Notar, Nachlassgericht und Grundbuchamt, soweit sie anfallen.
Warum stehen hier keine Beträge?
Jede Familie ist anders, und jede Nachfolge muss zu ihr und zu ihrem Vermögen passen. Eine Pauschale, die für alle Sachverhalte gelten soll, wäre für manche Fälle zu hoch und für andere zu niedrig. Deshalb wird die Pauschale erst dann vereinbart, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist.
Brauche ich für ein Testament einen Notar?
Nein. Ein Testament ist auch gültig, wenn Sie es vollständig mit der Hand schreiben und unterschreiben (§ 2247 BGB). Das notarielle Testament hat Vorteile: Der Notar achtet auf die Testierfähigkeit und vermerkt seine Wahrnehmungen, formuliert klar und gibt das Testament in amtliche Verwahrung, und oft ersetzt es den Erbschein. Ein Erbvertrag muss immer beim Notar geschlossen werden (§ 2276 BGB). Mehr dazu im Ratgeber: Was macht ein eigenhändiges Testament wirksam?
Wer kann Testamentsvollstrecker werden?
Wen der Erblasser im Testament bestimmt, eine Person seines Vertrauens oder eine Fachkraft (§ 2197 BGB). Die Ernennung ist unwirksam, wenn der Ernannte bei Amtsantritt geschäftsunfähig ist oder für seine Vermögensangelegenheiten einen Betreuer hat (§ 2201 BGB). Der Notar, der das Testament beurkundet, kann darin nicht selbst ernannt werden (§ 27 BeurkG). Mehr dazu im Ratgeber: Was macht ein Testamentsvollstrecker?
Erbschaftsteuer oder Erbschaftssteuer: Was ist die korrekte Schreibweise?
Beides ist möglich. Im Gesetz und bei den Finanzämtern heißt es Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, ohne „s“. Im Alltag ist die Schreibweise Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer mit „s“ weit verbreitet, und auch der Duden lässt sie zu. Gemeint ist in beiden Fällen dieselbe Steuer.
Beratung vor Ort
Persönliche Gespräche an sechs Standorten nach Terminvereinbarung, bundesweit auch per Telefon und Video. Jede Kontaktseite nennt das Nachlassgericht und das Finanzamt, das vor Ort für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig ist.
80539 MünchenZur Kontaktseite AugsburgWerner-Haas-Str. 8
86153 AugsburgZur Kontaktseite UlmMagirus-Deutz-Str. 12
89077 UlmZur Kontaktseite KarlsruheLudwig-Erhard-Allee 10
76131 KarlsruheZur Kontaktseite LeipzigMenckestr. 56
04155 LeipzigZur Kontaktseite BerlinPariser Platz 6a
10117 BerlinZur Kontaktseite
Der erste Schritt
Der erste Schritt ist ein Gespräch.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
Beim Klick auf „Termin selbst wählen“ öffnet sich der Terminkalender eines externen Anbieters in einem neuen Fenster. Dort gelten dessen Datenschutzhinweise. Vorher werden keine Daten übertragen.
- Zentrales Testamentsregister: wie Testamente im Erbfall gefunden werdenBundesnotarkammer
- Broschüre „Erben und Vererben“: Erbfolge, Testament, PflichtteilBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Steuertipps für Erbschaften und Schenkungen: Freibeträge, Familienheim, BewertungMinisterium für Finanzen Baden-Württemberg