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Schenkung, Testament und
Testaments­vollstreckung

Für Schenkende, Erblasser und Erben:
Verständliche Antworten zu Schenkung, Testament, Erbschaftsteuer und Testamentsvollstreckung.

Ein alter Baum mit einer Bank darunter und daneben ein junger Baum; ein Weg mit Steinen führt vorbei, am Himmel Wolken und Vögel.

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, was für Sie zutrifft.

Markus LiberaMarkus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
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RechtsanwaltMarkus Libera
Diplom-Kaufmann
Sechs StandorteMünchenAugsburg
Ulm
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LeipzigBerlin
Bundesweitper Video
per Telefon
Erstgesprächohne Kosten
auf Augenhöhe
01

Für wen?

Eine Hand reicht einen Hausschlüssel und ein kleines Paket mit Schleife an eine andere Hand weiter; im Hintergrund ein Fenster mit einem Haus.
Schenker und Vermögens­übertragende

Wenn Sie Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen möchten, ohne Ihre eigene Absicherung und die steuerlichen Folgen aus dem Blick zu verlieren.

Auf einem Schreibtisch liegen beschriebenes Briefpapier, ein Füller, eine Brille und eine Tasse; daneben steht eine kleine Lampe.
Erblasser und Nachfolge­planende

Wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge durch Testament oder Erbvertrag regeln und Ihre persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Vorstellungen absichern möchten.

Eine offene Holzkiste mit Erinnerungsstücken: Fotos, eine Taschenuhr, ein Brief und ein getrockneter Blumenstrauß.
Erben und Nachfolge­berechtigte

Wenn Sie als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Begünstigter Vermögen erhalten oder von einer Testamentsvollstreckung betroffen sind.

02

Leistungen

Ein Haus mit Garten und Zaun; davor stehen ein großer und ein kleiner Gartenstuhl an einem Tischchen mit zwei Gläsern.
Leistung 1

Übertragung zu Lebzeiten

Beratung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge, insbesondere durch Schenkung und Überlassung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und sonstigem Vermögen.

  • Schenkung und Überlassung
  • Nießbrauch, Wohnrecht, Versorgungsleistungen
  • Rückforderungsrechte
Zur Leistung
Ein verschlossener Briefumschlag mit einem Siegel liegt auf einem Holztisch, daneben ein Füller und eine Blume.
Leistung 2

Testament und Erbvertrag

Beratung und Gestaltung letztwilliger Verfügungen unter Berücksichtigung Ihrer familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse.

  • Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag
  • Erbfolge, Vermächtnisse und Auflagen
  • Anordnung der Testamentsvollstreckung
Zur Leistung
141,1 Mrd.

Euro Vermögen wurden 2025 durch Erbschaften und Schenkungen übertragen, soweit die Finanzämter sie erfasst haben. Das sind 23,1 Prozent mehr als im Vorjahr.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 306 vom 26.08.2026

Ein Taschenrechner neben einem Notizblock mit einer kleinen Tabelle, dazu ein Stift und eine Tasse auf einem Holztisch.
Leistung 3

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Berücksichtigung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen bei der Nachfolgeplanung, bei komplexen Sachverhalten in Abstimmung mit Steuerberatern.

  • Freibeträge
  • Bewertungsfragen
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Zur Leistung
Ein Schlüsselbund liegt neben einer Liste, auf der mehrere Punkte abgehakt sind; daneben ein Stift und eine Kerze.
Leistung 4

Testamentsvollstreckung

Übernahme und Durchführung von Testamentsvollstreckungen bis zur geordneten Übertragung des Nachlassvermögens auf die Berechtigten.

  • Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
  • Nachlassverzeichnis
  • Erfüllung testamentarischer Anordnungen
Zur Leistung
Welche Leistung passt zu Ihrem Anliegen?

Ob Sie schenken, ein Testament errichten oder als Erbe Fragen haben: Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, was in Ihrer Familie zu bedenken ist.

Das Gespräch findet nach Terminvereinbarung an einem der sechs Standorte statt oder per Telefon und Video.

Markus LiberaRechtsanwalt
Diplom-Kaufmann
04

Ablauf, Kosten, Fragen

Ihr Weg in vier Schritten

So gehen Sie vor, vom ersten Gespräch bis zur fertigen Regelung.

Gespräch

Den Sachverhalt ausführlich besprechen, kostenfrei.

Klären

Familie, Vermögen und Ziele ordnen.

Gestalten

Die passenden Regelungen entwerfen.

Umsetzen

Auf Wunsch bis zur Testamentsvollstreckung begleitet.

Kosten
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich nach einer
zuvor vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich
nach einer zuvor
vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Markus LiberaMarkus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
  1. GesprächDas Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. AngebotIst der Sachverhalt vollständig bekannt, folgt ein schriftliches Angebot über die Anwaltsgebühren.
  3. AuftragDie Arbeit beginnt erst, wenn Sie den Auftrag erteilen.

Gesondert: die Kosten von Notar, Nachlassgericht und Grundbuchamt, soweit sie anfallen.

Warum stehen hier keine Beträge?

Jede Familie ist anders, und jede Nachfolge muss zu ihr und zu ihrem Vermögen passen. Eine Pauschale, die für alle Sachverhalte gelten soll, wäre für manche Fälle zu hoch und für andere zu niedrig. Deshalb wird die Pauschale erst dann vereinbart, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist.

Brauche ich für ein Testament einen Notar?

Nein. Ein Testament ist auch gültig, wenn Sie es vollständig mit der Hand schreiben und unterschreiben (§ 2247 BGB). Das notarielle Testament hat Vorteile: Der Notar achtet auf die Testierfähigkeit und vermerkt seine Wahrnehmungen, formuliert klar und gibt das Testament in amtliche Verwahrung, und oft ersetzt es den Erbschein. Ein Erbvertrag muss immer beim Notar geschlossen werden (§ 2276 BGB). Mehr dazu im Ratgeber: Was macht ein eigenhändiges Testament wirksam?

Wer kann Testamentsvollstrecker werden?

Wen der Erblasser im Testament bestimmt, eine Person seines Vertrauens oder eine Fachkraft (§ 2197 BGB). Die Ernennung ist unwirksam, wenn der Ernannte bei Amtsantritt geschäftsunfähig ist oder für seine Vermögensangelegenheiten einen Betreuer hat (§ 2201 BGB). Der Notar, der das Testament beurkundet, kann darin nicht selbst ernannt werden (§ 27 BeurkG). Mehr dazu im Ratgeber: Was macht ein Testamentsvollstrecker?

Erbschaftsteuer oder Erbschaftssteuer: Was ist die korrekte Schreibweise?

Beides ist möglich. Im Gesetz und bei den Finanzämtern heißt es Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, ohne „s“. Im Alltag ist die Schreibweise Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer mit „s“ weit verbreitet, und auch der Duden lässt sie zu. Gemeint ist in beiden Fällen dieselbe Steuer.

05

Beratung vor Ort

Persönliche Gespräche an sechs Standorten nach Terminvereinbarung, bundesweit auch per Telefon und Video. Jede Kontaktseite nennt das Nachlassgericht und das Finanzamt, das vor Ort für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig ist.

06

Der erste Schritt

Markus LiberaRechtsanwalt
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Beim Klick auf „Termin selbst wählen“ öffnet sich der Terminkalender eines externen Anbieters in einem neuen Fenster. Dort gelten dessen Datenschutzhinweise. Vorher werden keine Daten übertragen.

Rückruf oder Antwort per E-Mail

Wie möchten Sie erreicht werden? Pflicht: Telefon oder E-Mail

Bitte wählen und zweimal eingeben, damit sich kein Zahlen- oder Buchstabendreher einschleicht.

Worum geht es?Thema ankreuzen (Pflicht), auf Wunsch Zeitpunkt, Rückrufzeit und eine kurze Nachricht
Thema Pflicht
Wann passt ein erstes Gespräch? freiwillig
Gute Zeit für einen Rückruf freiwillig

Bitte noch keine Unterlagen, Kontonummern oder Angaben zur Gesundheit senden. Das folgt im Gespräch.

Ihre Angaben werden nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

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