Wie wird eine Unternehmensbeteiligung zu Lebzeiten übertragen?
GmbH-Anteil und Anteil an einer Personengesellschaft: Form, Zustimmung der Mitgesellschafter, Verschonung bei der Schenkungsteuer und was bei Kindern und Enkeln zu beachten ist.
- Die Abtretung eines GmbH-Anteils braucht den Notar, schon die Verpflichtung dazu.
- Bei Personengesellschaften müssen die anderen Gesellschafter zustimmen, wenn der Vertrag nichts anderes regelt.
- Begünstigtes Betriebsvermögen bleibt zu 85 Prozent oder ganz von der Schenkungsteuer verschont.
- Dafür gelten Lohnsumme und Behaltensfrist von fünf oder sieben Jahren.
- Gesellschaftsvertrag, Übertragung und Testament müssen zueinander passen.
1.Was gilt beim GmbH-Anteil?
Wer ein Unternehmen aufgebaut hat, denkt früh darüber nach, wer es weiterführt. Die Übertragung von Anteilen an Kinder zu Lebzeiten gibt Gelegenheit, die Nachfolge zu begleiten, Erfahrung weiterzugeben und die Steuer zu planen. Die Form ist dabei streng.
Geschäftsanteile einer GmbH sind veräußerlich und vererblich. Zur Abtretung bedarf es eines in notarieller Form geschlossenen Vertrags.1 Auch die Vereinbarung, mit der sich ein Gesellschafter zur Abtretung verpflichtet, muss notariell beurkundet werden; ein formloses Versprechen wird erst durch die beurkundete Abtretung gültig.2 Eine Schenkung von GmbH-Anteilen geht deshalb immer über den Notar.
Der Gesellschaftsvertrag kann die Abtretung an weitere Voraussetzungen knüpfen, insbesondere an die Genehmigung der Gesellschaft.3 Viele Satzungen sehen das vor, oft auch Vorkaufsrechte, Einziehungsrechte oder Abfindungsregeln. Vor jeder Übertragung wird die Satzung gelesen. Passt sie nicht zur geplanten Nachfolge, lässt sie sich mit den Mitgesellschaftern ändern, bevor übertragen wird.
2.Was gilt bei Personengesellschaften?
Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bedarf der Zustimmung der anderen Gesellschafter.4 Das gilt für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und über das Handelsgesetzbuch auch für die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.5 Die einzelnen Rechte aus dem Gesellschaftsverhältnis sind nicht gesondert übertragbar, mit Ausnahme etwa des Anspruchs auf den Gewinnanteil.6
Für den Erbfall kommt es auf den Gesellschaftsvertrag an. Ist vereinbart, dass die Gesellschaft mit dem Erben fortgesetzt wird, geht der Anteil auf ihn über, bei mehreren Erben jedem entsprechend seiner Erbquote.7 Fehlt eine solche Regel oder benennt sie andere Nachfolger als das Testament, bekommt der im Testament bedachte Erbe womöglich nur eine Abfindung. Testament und Gesellschaftsvertrag müssen deshalb zueinander passen.
Wird eine Beteiligung an einer Personengesellschaft geschenkt und erhält der neue Gesellschafter beim Ausscheiden nur den Buchwert, bleibt diese Beschränkung bei der Schenkungsteuer unberücksichtigt.8 Eine überhöhte Gewinnbeteiligung gilt als eigene Schenkung.9 Gesellschaftsrechtliche Regeln haben also unmittelbare steuerliche Folgen.
3.Wie wird das Betriebsvermögen verschont?
Begünstigtes Vermögen bleibt zu 85 Prozent steuerfrei, wenn der Erwerb insgesamt 26 Millionen Euro nicht übersteigt.10 Begünstigt sind etwa ein Gewerbebetrieb oder eine Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft und Anteile an einer Kapitalgesellschaft, an der der Schenker unmittelbar zu mehr als 25 Prozent beteiligt war.11 Verwaltungsvermögen, etwa vermietete Grundstücke oder Wertpapiere im Betrieb, ist grundsätzlich nicht begünstigt.
Die Verschonung hat Bedingungen. Innerhalb von fünf oder sieben Jahren muss die Lohnsumme des Betriebs eine Mindestsumme erreichen, und der Erwerber darf den Betrieb oder die Beteiligung nicht veräußern.12 Auf unwiderruflichen Antrag bleibt das Vermögen ganz steuerfrei, wenn es zu nicht mehr als 20 Prozent aus Verwaltungsvermögen besteht; dann gelten sieben Jahre und höhere Lohnsummen.13 Verstöße lassen die Verschonung anteilig oder ganz rückwirkend entfallen.
Wer statt des Anteils Geld schenkt, mit dem das Kind einen Betrieb erst erwirbt, erhält die Verschonung nicht: Das Vermögen muss beim Schenker und beim Erwerber begünstigt sein.14 Bei einem Erwerb von Todes wegen kann die Steuer auf begünstigtes Vermögen auf Antrag bis zu sieben Jahre gestundet werden.15 Die Planung übernimmt in diesen Fällen der Steuerberater gemeinsam mit dem Anwalt.
Ob Sie einen GmbH-Anteil an ein Kind übertragen oder einen Kommanditanteil weitergeben möchten: Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, was Gesellschaftsvertrag, Testament und Steuer verlangen.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
4.Versorgung des Übergebers und junge Erwerber
Wird ein Betrieb, ein Mitunternehmeranteil oder ein GmbH-Anteil von mindestens 50 Prozent übergeben, kann der Übernehmer lebenslange Versorgungsleistungen an den Übergeber als Sonderausgaben abziehen. Beim GmbH-Anteil gilt das nur, wenn der Übergeber Geschäftsführer war und der Übernehmer diese Tätigkeit übernimmt.16 So kann der Übergeber aus den Erträgen des Unternehmens versorgt werden.
Soll ein minderjähriges Kind oder Enkelkind einen Anteil erhalten, brauchen die Eltern die Genehmigung des Familiengerichts, wenn das Kind einen Anteil an einer Gesellschaft erwirbt, die ein Erwerbsgeschäft betreibt, und ebenso für einen Gesellschaftsvertrag zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts.17 Schenken die Eltern selbst, kann zusätzlich ein Ergänzungspfleger nötig sein.
Bei allen Übertragungen hilft ein Blick auf die Geschwister. Erhält ein Kind das Unternehmen und die anderen nicht, sollte der Vertrag regeln, ob und wie das beim Erbe ausgeglichen wird, und ob die anderen auf ihren Pflichtteil verzichten. So kann das Unternehmen handlungsfähig bleiben, auch wenn es im Erbfall zu Pflichtteilsansprüchen kommt.
5.So geht es weiter
Wenn Sie eine Beteiligung an die nächste Generation geben möchten, helfen diese Schritte.
- Vorhandene Unterlagen sichten: Satzung oder Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, frühere Testamente.
- Mitgesellschafter einbinden: Zustimmung und gegebenenfalls Änderung des Vertrags früh klären.
- Steuer planen: Verschonung, Verwaltungsvermögen und Fristen mit dem Steuerberater prüfen.
- Familie regeln: Ausgleich unter Geschwistern und Pflichtteilsverzicht besprechen.
- Beurkunden: Übertragung beim Notar, bei Minderjährigen mit Genehmigung des Familiengerichts.
- § 15 Abs. 1 und 3 GmbHG. ↩
- § 15 Abs. 4 GmbHG. ↩
- § 15 Abs. 5 GmbHG. ↩
- § 711 Abs. 1 Satz 1 BGB. ↩
- § 105 Abs. 3 HGB; für die Kommanditgesellschaft in Verbindung mit § 161 Abs. 2 HGB. ↩
- § 711a BGB. ↩
- § 711 Abs. 2 BGB. ↩
- § 7 Abs. 5 ErbStG. ↩
- § 7 Abs. 6 ErbStG. ↩
- § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG. ↩
- § 13b Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG. ↩
- § 13a Abs. 3 und 6 ErbStG. ↩
- § 13a Abs. 10 ErbStG. ↩
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.05.2019, II R 18/16, Leitsatz 2. ↩
- § 28 Abs. 1 ErbStG. ↩
- § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG. ↩
- § 1643 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 1852 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 BGB. ↩
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